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Venezianischer Bildhauer (18. Jh.) - Tanzender Knabe.

Codice: 455192
1.500
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Autor: Scultore veneziano (XVIII secolo)
Epoche: 18. Jh.
Kategorie: 700er Skulpturen
Aussteller
Viezzi Arte
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Località Levata 2, Varmo (UD (Udine)), Italien
+39 3402841279
http://www.viezziarte.it
Venezianischer Bildhauer (18. Jh.) - Tanzender Knabe.  Übersetzt
Beschreibung:
Venezianischer Bildhauer (18. Jh.) - Tanzender Knabe. 9 x 12 cm x H 25 cm (mit Sockel). Ganzfigur aus geschnitztem, lackiertem und bemaltem Holz mit Stoffeinsatz. Auf einem runden Sockel aus späterer Zeit. Die Skulptur stellt einen Knaben in dynamischer Pose dar, der in einer lebhaften Geste mit dem rechten Arm zum Gesicht erhoben und der linken Hand, die einen Stoffzipfel hält, dargestellt ist. Die Figur trägt einen Dreispitzhut, eine kurze Jacke und Kniebundhosen, Elemente der venezianischen Volkskleidung des 18. Jahrhunderts. Figuren dieser Art, belebt und in alltäglichen oder theatralischen Haltungen eingefangen, waren dazu bestimmt, aristokratische und bürgerliche Innenräume zu schmücken, oft in Serien oder als Ergänzung zu größeren Kompositionen der figurativen Genremalerei. Das Thema verweist auf das Repertoire der Masken und volkstümlichen Typen, die die venezianische Bildkultur des 18. Jahrhunderts prägen, im Einklang mit dem Geschmack für die Commedia dell'arte und Szenen des täglichen Lebens, der in der dekorativen Plastik der Epoche verbreitet war. Zustandsbericht: Guter allgemeiner Erhaltungszustand. Vereinzelte Verluste an der Polychromie. Runder Sockel aus späterer Zeit.   Alle EU-Lieferungen sind kostenlos und professionell verpackt. Dieses Objekt wird mit einem rechtsgültigen Echtheitszertifikat verkauft. Weitere Details zum Zustandsbericht auf Anfrage erhältlich. Viezzi Arte garantiert Qualität und Professionalität zu wettbewerbsfähigen Preisen. Kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder per WhatsApp unter +39 3402841279. Nachricht an nicht-italienische Käufer: Dieses Werk hat noch keine Freigangserlaubnis des italienischen Kulturerbes erhalten, die von der Soprintendenza dei Beni Culturali ausgestellt wird und bescheinigt, dass das Werk nicht zum italienischen Kulturerbe gehört und somit frei exportiert werden kann. Die ab 2026 geltende Verordnung sieht für Werke mit einem deklarierten Wert unter 50.000 € verkürzte Fristen vor, die nach Ermessen einer Expertenkommission festgelegt werden: durchschnittlich 2-3 Wochen nach Einreichung des Antrags. Alle Kosten im Zusammenhang mit diesem Verfahren sind im Preis inbegriffen. Hinweis zu Renderings: Die Umgebungsbilder werden zu Illustrationszwecken mit KI generiert und entsprechen möglicherweise nicht den tatsächlichen Proportionen des Kunstwerks.    Übersetzt